Haus Maximilian

Sozialtherapeutische Langzeiteinrichtung für psychisch Kranke und Suchtkranke

Ressourcenorientierte Phase (aktive Therapie)

Die zweite Phase des Therapiestufenmodells (aktive Therapiephase) befasst sich mit der aktiven Teilnahme an den jeweiligen Therapien. Motivation, Vertrauen und die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Krankheit bzw. des Suchtverhaltens sind Grundlage dieser Stufe. Hierbei werden in den unterschiedlichsten Therapieformen Lösungen und Hilfsmittel angeboten.

Die Förderung bzw. das Erlangen von sozialer Kompetenz in allen Therapiebereichen sowie im Umgang untereinander sind ebenso wichtige therapeutische Grundlagen, wie auch die Gestaltung einer sinnvollen Tagesstruktur.

In dieser Phase sind die Voraussetzungen für Ausgänge, Heimfahrten, Besuche oder sonstige außerhalb der Einrichtung stattfindende Veranstaltungen in Form eines Stufenplans A – C geregelt.

 

Stufe A

  • Zu den Voraussetzungen für diese Therapiestufe über einen Stufungszeitraum (bis zu zwei Monate) hinaus zählen eine aktive Therapieteilnahme, zweimal interne Therapien (Kognitives Training oder Gestaltungstherapie) mindestens einmal Arbeitstherapie oder einmal Kreativwerkstatt und dreimal Hauswirtschaft pro Woche, Teilnahme an externen Aktivitäten (Sport, Ausflüge, Veranstaltungen) mindestens zweimal pro Monat, Teilnahme an den Gesprächsgruppen zweimal im Monat „Suchtgruppe“ sowie zweimal im Monat „allgemeine Gruppe“, die Einhaltung der Hausordnung (Sozialverhalten) sowie die Erfüllung der Grundtätigkeiten (vgl. Pflichtpunkte C.12.1). Bei Bewohner die aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht an der Therapie auf dem Therapiehof teilnehmen können, müssen zusätzlich vier interne Therapieeinheiten (EN oder KT) pro Woche besuchen.

  • Vergünstigungen in der Stufe A sind die Teilnahme an den Einkaufsfahrten sowie die Möglichkeit eines begleitenden Ausgangs evtl. Einzelausgang (30 – 60 Minuten) Genehmigung durch Betreuer und des Führungsteams vorausgesetzt.

Stufe B

  • Zu Erhalt der Stufe B sind aufbauend auf der Stufe A einmal wöchentlich die Teilnahme an den Sucht und Gesprächsgruppen sowie dreimal pro Monat soziales Kompetenztraining, dreimal pro Woche AT und vier Aktivitäten erforderlich.

  • Vergünstigungen in der Stufe B aufbauend auf Stufe A sind bis zu 2 Stunden Einzelausgang, Tagesausflüge zu Angehörigen Eltern bzw. Großeltern (Genehmigung durch Betreuer und des Führungsteams vorausgesetzt)

Stufe C

  • Zu Erhalt der Stufe C sind aufbauend auf der Stufe B viermal pro Woche Hauswirtschaft, einmal pro Woche Soziales Kompetenztraining, sechsmal pro Monat Aktivitäten und fünfmal pro Woche AT erforderlich.

  • Vergünstigungen in der Stufe C aufbauend auf Stufe B sind 3 Stunden Einzelausgang, Wochenendheimfahrten zu Angehörigen bzw. Urlaube bei diesen (Genehmigung durch Betreuer und des Führungsteams vorausgesetzt). Verlegung in die Wohngruppe oder einer anderen offeneren Wohnform (nach absolvieren der „ressourcenorientierten Phase“)

 

  • In der Ressourcenorientierten Phase unseres Therapiestufenmodells befindet sich auch die Vorstufe auf eine offene Wohnform (Außenwohngruppe oder andere offenen Wohnformen). Die Grundlage dieser Phase sind zum einen die positive Teilnahme an allen Therapieformen sowie die Teilnahme am Stufenplan A – C. Soziale Kompetenz sowie Sozialverhalten und Krankheitseinsicht sind wesentliche Merkmale in dieser Phase.

  • Eine psychische und physische Stabilisation sowie Abstinenz von jeglichen Suchtmitteln und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere ist eines der wesentlichen Ziele dieser Phase.

 

  • Stärken und Schwächen des einzelnen werden im Rahmen der Bewohner orientierten Zielplanung erfasst und in allen Therapiebereichen berücksichtigt. Lebenspraktische Fähigkeiten sollen weiter ausgebaut bzw. gefördert werden. Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sollen aufgebaut werden.

Gemeinsame Planungen für die Bereiche aus der Hilfebedarfsplanung HEB A / B

  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

  • Selbstversorgung und Wohnen

  • Arbeit / arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung

  • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme an gesellschaftlichen Leben

  • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung

sind die Planungsgrundlage für die jeweiligen Zielplanungen. Strategien bzw. Lösungen für die Umsetzung dieser Planungen werden mit den Bewohnern, Betreuern sowie mit dem Team besprochen und festgelegt.